Die Abgrabungen im Teutoburger Wald auf dem Gebiet der Stadt Lengerich und der Gemeinde Lienen beschäftigen den Regionalrat seit vielen Jahren. Bereits 2010 wurde der Erarbeitungsbeschluss zur Fortschreibung des Regionalplans gefasst. Schnell zeigte sich, dass das Thema Â"KalkÂ" deutlich mehr Zeit benötigen würde, als der übrige Regionalplan. Im September 2013 wurde beschlossen, dieses Thema in einem eigenständigen Verfahren zu erarbeiten. Seit Dezember 2016 lag der Entwurf auf dem Tisch, wonach aufgrund der FFH-Verträglichkeitsprüfung keine Möglichkeit zur Erweiterung der Abgrabungsbereiche gesehen wurde. Mit dem Erarbeitungsbeschluss fasste der Regionalrat im Dezember 2016 einen Zusatzbeschluss, um den beiden Abgrabungsunternehmen im Raum Lengerich/Lienen eine Fortsetzung des Kalksteinabbaus im FFH-Gebiet zu ermöglichen. Dieser Aufstellungsbeschluss, SV 32/2018, stand in der heutigen Sitzung des Regionalrates im Mittelpunkt der Diskussion.

Â"Die unterschiedlichen Interessen des Naturschutzes, der Kalkindustrie und der betroffenen Kommunen müssen vom Regionalrat sorgfältig abgewogen und dann politisch entschieden werden. Dies erfordert seine Zeit, um zu einer sachgerechten Entscheidung zu kommen, die Bestand hat und Planungssicherheit für alle Beteiligten gibtÂ", begründete Engelbert Rauen, Vorsitzender des Regionalrates, die Länge des Verfahrens.

Für 35 Jahre sei nun der Rohstoffabbau gewährleistet, allerdings könne Regionalplanung nicht auf Firmeninteressen eingehen, sondern diene allein der Rohstoffsicherung, so Rauen.

Auch der CDU-Fraktionsvorsitzende Bernhard Schemmer erklärte, dass die Lösungsfindung nicht einfach gewesen sei. Â"Flächen auszuweisen ist nicht rechtssicher, sie nicht auszuweisen, aber auch nicht!Â" erläuterte er den Zwiespalt. Er hätte sich an dieser Stelle klarere Aussagen des Landesumwelt- (MULNV) und des Landeswirtschaftsministerium (MWIDE) gewünscht. Â"Die Auseinandersetzung um den Widerstreit zwischen den Interessen des Naturschutzes und dem Erhalt der Arbeitsplätze gibt es schon über 20 JahreÂ", erinnerte er. Im Vertrauen auf eine geringe, aber bestehende Möglichkeit der Anschluss-Genehmigung habe das Unternehmen in den letzten Jahren über 40 ha Waldmeister-Buchenwald angepflanzt. Dies müsse Politik ebenfalls berücksichtigen. Insofern dürfe der Schutz eines FFH-Gebietes nicht als Â"K.O-KriteriumÂ" für wirtschaftliche Nutzung gewertet werden. Die Zeit bis 2024 müsste nun genutzt werden, um Kalkabbau neu zu diskutieren.

Â"Für die CDU-Fraktion ist klar: Die Frage nach dem Abbau muss offen gehalten werden, wenn diese nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung des FFH-Gebietes führt!Â" stellte Schemmer unmissverständlich fest. Dies werde in einem gemeinsamen Antrag von CDU-Fraktion und dem Vertreter der FDP auch so formuliert:

Â"Um auch zukünftig im Teutoburger Wald Kalksteinabbau zu ermöglichen, werde die Bezirksregierung Münster gebeten, eine Stellungnahme der EU-Kommissionsdienststellen zur Frage der Aufhebung von Teilflächen des FFH-Gebietes anzufordern. Bis Ende 2024 soll die Bezirksregierung unter Berücksichtigung der bis dahin abgebauten Flächen sowie der bis dahin genehmigten Tieferlegung der Abbaubereiche und einer aktuellen Prognose des zukünftigen Bedarfs an Kalkstein Vorschläge für eine Ãœberarbeitung des Teilplans Kalkstein dem Regionalrat vorlegen.Â"
Dem CDU/FDP-Antrag wurde mit 9 zu 6 Stimmen mehrheitlich gefolgt.

Den Antrag finden Sie hier >>>>>>>>>
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Foto: CDU Regionalratsfraktion

Landesentwicklungsplan NRW — Stellungnahme des Regionalrates

Die Ã"nderung des Landesentwicklungsplans NRW bewertet die CDU-Fraktion grundsätzlich positiv. Das Münsterland brauche Freiraum, aber auch Flächen für die weitere Entwicklung. Oft seien im Plan stehende Flächen nicht verfügbar und mache für kleinste Flächentausche Regionalplanänderungen notwendig, monierte CDU-Fraktionsvorsitzender Schemmer und begrüßte, dass die LEP-Ã"nderung mehr Planungsmöglichkeiten für die Kommunen und somit kleinen Ortsteilen wieder mehr Entwicklungsmöglichkeiten gebe.

Im Bereich der Windkraft fordert die CDU-Fraktion eine rechtlich tragbare Formulierung im LEP. Um der Windenergie substanziell Raum zu geben, seien landesplanerische Festlegungen unerlässlich. Der Abstand von 1.500 m von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung müsse ausführlicher begründet werden, um den Konsens zur Windenergie nicht in Frage zu stellen, sagt die CDU-Fraktion mehrheitlich.

Guido Gutsche, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, betonte, dass er sich als Vertreter der Kommunen aus dem Kreis Warendorf aufgrund der Diskussion in seinem Heimatkreis in diesem Fall anders positioniere und machte deutlich, dass er dem Grundsatz 10.2-3 dem Â"expliziten Bestandsschutz für bestehende PläneÂ" ausdrücklich nicht zustimmen könne.

Der Stellungnahme wurde gegen die Stimmen von B‘90/Grüne mehrheitlich zugestimmt.

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